Wichtige Steueränderungen für 2008/2009 finden Sie unter Steuerinfos/Aktuelles

 

Schmunzelecke

Und dann war da noch unsere neue Auszubildende die vor dem Reisswolf steht.
"Kann ich helfen?" fragt eine freundliche Kollegin"
"Ja, wie funktioniert das Ding hier?"
"Ganz einfach", sagt sie, nimmt der Azubine die Mappe ab und steckt sie in den Reisswolf.
"Danke", lächelt die Azubine erleichtert, "und wo kommen jetzt die Kopien raus ?!?"


 

Unternehmensteuerreform 2008

Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 enthält zahlreiche Änderungen, die in zwei Stufen ab 2008 und 2009 wirksam werden. Die Änderungen hinsichtlich der Besteuerung privater Kapitalerträge ab 2009 haben wir in einer PDF-Datei dargestellt. Eine Auswahl der wichtigsten Neuregelungen im Bereich der Unternehmensbesteuerung, die in der Regel ab 2008 wirksam werden, werden
in einer ersten Übersicht im Folgenden dargestellt:

o Der Körperschaftsteuertarif von Kapitalgesellschaften wird von 25 % auf 15 % herabgesetzt.
o Für Konzernunternehmen (Kapital- und Personengesellschaften) wird eine Beschränkung der steuerlichen Berücksichtigung von Zinsaufwendungen, wenn diese die Zinserträge desselben Jahres um 1 Mio. Euro oder mehr übersteigen, eingeführt; der Abzug dieser Zinsen ist dann auf 30 % des maßgeblichen Gewinns (ohne Steuern, Zinsen, Abschreibungen) begrenzt, ansonsten vortragsfähig.
o Für Gewinnausschüttungen, Veräußerungsgewinne etc. im Zusammenhang mit Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die sich im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder von Personengesellschaften befinden, gilt statt des bisherigen Halbeinkünfteverfahrens künftig ein Teileinkünfteverfahren. Danach sind 60 % der entsprechenden Erlöse steuerpflichtig. Dies gilt auch für Gewinne aus der Veräußerung privater Beteiligungen im Sinne des § 17 EStG (Beteiligung von mindestens 1 % am Gesellschaftskapital innerhalb der letzten fünf Jahre).
o Einzelunternehmer und Mitunternehmer von Personengesellschaften können wahlweise nicht entnommene laufende Gewinne ganz oder teilweise mit einem ermäßigten Steuersatz in Höhe von 28,25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag) versteuern. Werden diese sog. thesaurierten Gewinne später entnommen, erfolgt eine Nachversteuerung mit 25 %.
o Künftig sind geringwertige Wirtschaftsgüter nur noch dann sofort als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn ihre Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten 150 Euro (bisher 410 Euro) nicht übersteigen. Betragen die Anschaffungskosten mehr als 150 Euro bis 1.000 Euro, ist ein Sammelposten zu bilden, der über fünf Jahre abzuschreiben ist. Betroffen sind Wirtschaftsgüter, die nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft bzw. hergestellt werden.
o Degressive Abschreibungen (zurzeit max. 30 %) können letztmals für bewegliche Wirtschaftsgüter vorgenommen werden, die bis zum 31. Dezember 2007 angeschafft bzw. hergestellt werden.
o Im Rahmen der Sonderabschreibungen nach § 7g EStG kann künftig vor Durchführung der Investition ein "Investitionsabzugsbetrag" geltend gemacht werden. Erfolgt die Investition nicht innerhalb einer dreijährigen Frist, ist der Abzug rückgängig zu machen. Die Betriebsvermögensgrenze wird auf 235.000 Euro erhöht, bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung gilt künftig eine Gewinngrenze von 100.000 Euro.
o Die Gewerbesteuer darf nicht mehr bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer bleibt erhalten, der Faktor erhöht sich von 1,8 auf 3,8 des Gewerbesteuermessbetrags.
o Nach Abzug eines Freibetrags von 100.000 Euro werden künftig auch die "Finanzierungsanteile" von Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzgebühren sowie sämtliche Fremdkapitalzinsen in Höhe von 25 % dem Gewerbeertrag hinzugerechnet.
o Der bisherige Staffeltarif für Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird durch eine einheitliche Steuermesszahl von 3,5 % ersetzt, die auch für Kapitalgesellschaften gilt.

Detailiertere Ausführungen zur Unternehmensteuerreform werden wir gerne im Beratungsgespräch ausführen.

 

Steuernummer für Alle

Alle in Deutschland Steuerpflichtigen bekommen künftig eine Identifikationsnummer. Die neue elfstellige Zahlenfolge wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn vergeben und soll den Abgleich von Daten erleichtern. Gleichzeitig sollen der Missbrauch von Sozialleistungen sowie Steuerhinterziehung erschwert werden. Beim BZSt und den Meldeämtern in Deutschland wird mit Hochdruck an dem Projekt gearbeitet. Wann die ersten ID-Nummern an die Bürger verschickt werden, steht allerdings noch nicht fest.

Laut BMF wird das Verfahren ab 1. Juli 2007 für 5.200 Meldebehörden in Deutschland gestartet. Aus den Melderegistern werden Daten an das BZSt übermittelt, wo die Informationen verglichen werden, damit nicht einem Bürger mehrere Identifikationsnummern zugeteilt werden. Die Vergabe der Nummern erfolge dann erst in einem zweiten Schritt. Wann dieses Verfahren letztlich abgeschlossen sein wird, hängt von der Güte der gelieferten Meldedaten ab. Die dazu erforderlichen Untersuchungen und Vorbereitungen sind noch nicht abgeschlossen.

Gemeinsam mit der Identifikationsnummer werden einige persönliche Daten abgespeichert. So etwa der Familienname, frühere Namen, Vornamen und ein eventueller Doktorgrad. Hinzu kommen der Tag und Ort der Geburt, Geschlecht und die gegenwärtige Anschrift. Wer wirtschaftlich tätig ist, bekommt zwei ID-Nummern. Arbeitgeber müssen die ID-Nummer ihrer Mitarbeiter kennen, um Lohnsteuer abzuführen.

Inwiefern die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz ausreichen, bleibt abzuwarten. Wehren kann man sich nicht gegen die Neuerung, da das Bundeszentralamt mit dem Melderegister eng zusammen arbeitet. Durch die Einführung der Identifikationsnummer und der daraus resultierenden enormen Ausweitung des Datenaustausches zwischen Behörden und anderen Stellen wird beim Bundesamt für Finanzen ein gigantischer Datenpool geschaffen. Bürger können nicht kontrollieren, was mit ihren Daten geschieht